So sieht es zumindest das Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem aktuellen Urteil meldet Spiegel online. Was daran aber „ungewöhnlich streng“ sein soll entzieht sich meiner Kentniss. Vielleicht sollte jeder Geschäftsbetreiber, der diesen Artikel bei SpOn liest, dem betreffenden Autor mal eine einzige unverlange Werbe-E-Mail zusenden, damit der gute Schreiber weiss, was viele einzelen E-Mails mit einem Postfach so alles anstellen können.
Und wo ist dann die Grenze zwischen einer legitimen Kontaktaufnahme und einer Spam-Mail?
Einfach jede Werbung als Spam zu verurteilen ist zwar bequem, aber nicht gerade korrekt.
Das ist in der Tat eine schwierige Grenze. Gegen eine Kontaktaufnahme, wenn der jenige etwas von mir als Firma kaufen oder mir etwas verkaufen will. Bei letzterem ist der Grat sehr schmal zwischen SPAM und legitiemer Kontaktaufnahme – sofern rein rechtlich letzteres überhaupt möglich ist.