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So nicht Reichelt! Auch Ex-Kunden schickt man keine SPAM!

Stop SPAM!

Das kleine Unternehmen in Deutschland aus Unwissenheit, Dummheit oder Dreistigkeit illegal SPAM versenden – daran habe ich mich ja inzwischen leider gewöhnt. Das das aber auch bei so vermeintlich großen und seriösen Firmen wie reichelt elektronik (nein, ganz bewusst kein Link!) vorkommt, finde ich schon extrem ärgerlich.

Besonders unklug ist es dann auch noch in der E-Mail mir quasi zu bestätigen, dass ich bislang nicht dem Versand von Kundeninformationen zugestimmt habe, lest selbst:

Sie erhalten diese einmalige E-Mail im Rahmen einer Reaktivierungsaktion, weil Sie bei uns als Kunde verzeichnet sind. Wünschen Sie regelmäßige weitere Informationen, so können Sie sich hier für unseren kostenlosen Newsletter registrieren.

Autsch, oder? Na gut, wenn man darauf besteht… Dann bekommt die Firma reichelt elektronik jetzt ein Schreiben von mir mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sie haben es nicht anders gewollt…

Abbildung: sxc.hu

10 Kommentare

  1. Offen gesprochen: Da du da mal Kunde warst finde ich eine solche (einmalige) Reaktivierungsaktion durchaus OK.

  2. Oliver: Nein, ist sie nicht. Auch eine einzige unverlangte Werbe-E-Mail ist und bleibt SPAM. Das deutsche Recht kennt da keine Ausnahme.

    Stefan: Das muss sogar Jahre her sein.

  3. Ich meine, dass es gerade bei Kundenbeziehungen da nochmal eine besondere Regelung gibt. Hab jetzt aber keine Quelle zur Hand.

    P.S.: Verlink doch auf den Wikipedia-Artikel.

  4. Wikipedia-Verlinkung: LOL – ich meinte den Artikel zu Reichelt (statt der Website).

    B2B: Kann sein.

    P.S.: Dieses „Daten merken“-Häkchen bei dir funktioniert bei mir nie. An keinem Rechner.

  5. Hallo Jan,

    diese E-Mail kann durchaus zulässig sein.

    Einzige Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG: Im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen kann ein Unternehmen für den Absatz eigener, ähnlicher Waren und Dienstleistungen per E-Mail werben, ohne die ausdrückliche Einwil­ligung des Kunden einzuholen, bis die weitere Nutzung untersagt wird. Auf die Wider­spruchs­ möglichkeit muss der Kunde jedoch bereits bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Zusendung hingewiesen werden.

    Richtlinie für zulässiges Online Marketing, Seite 6

    Allerdings ist fraglich, ob reichelt die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen hat. An denen hapert es nämlich oft. 😉
    Auf jeden Fall muss in dieser E-Mail dir die Möglichkeit geboten werden, dem zukünftigen Versand zu widersprechen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es definitiv SPAM.

    MfG Tristan

  6. @Henning: Ach so. 😉 Das mit dem „Daten merken“ ist mir bekannt. Wird durch ein Software-Update behoben – ich weiß nur noch nicht genau wann. Will von Movable Type auf Contao mit dem Blog umsteigen.

    @Tristan: Auf die Möglichkeit des Widerspruchs wurde in der Mail nicht verwiesen. Neben den beworbenen Angeboten und dem obigen Text gab es nur noch Impressums- und AGB-Hinweise.

  7. @Jan: Benachrichtigungen bei neuen Kommentaren gibt es auch nicht oder?

    Also ich würde mal behaupten, bei der Mail handelt es sich um Semi-SPAM, also eine Nachricht die man durchaus als SPAM klassifizieren kann, obwohl der Versender sich „bemüht“ hat, keinen SPAM zu verschicken. Ich schätze im Streitfall würde zu deinen Gunsten entschieden werden (meine persönliche Meinung).

    MfG Tristan

  8. Danke für deine Einschätzung Tristan. (Das mit dem Erinnern kommt, sobald ich das endlich auf Contao umgezogen habe. Das dauert aber sicher noch Monate… 😉

    Generelles Update: Reichelt hat mir eine Unterlassungserklärung abgegeben – natürlich eine eigene und nicht meine mit einer Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung unterschrieben…

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