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Was bekommt man bei der DB für 4000 Euro? Keine klare Antwort!

Ich spiele seit ein paar Tagen mit dem Gedanken, mir eine BahnCard 100zu kaufen. Die kostet für die zweite Klasse 4000 Euro (also genau genommen 3990 Euro im Jahr wenn man jährlich zahlt). Wenn man diesen doch nicht gerade kleinen Betrag bezahlt, will man natürlich auch genau wissen, was man bekommt. Und genau da hat die Bahn ein deutliches Kommunikationsproblem.

Die einfache Frage lautet: Welche Züge, Bahnen und Busse darf ich benutzen und wie genau? Die Antwort hier auf der DB-Webseite lautet: „Gilt für beliebig viele Fahrten bundesweit in allen Zügen der Deutschen Bahn (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. DB Autozug, Aufpreis ICE Sprinter) und auf ausgewählten Buslinien und Bahnen vieler weiterer Verkehrsunternehmen.“

Ok, dass man in den DB-Zügen fahren darf, ist ja relativ klar. Es gibt wenige Ausnahmen – auch ok. Aber die Frage was genau „viele weitere Verkehrsunternehmen“ sind, bleibt offen. Dabei wäre es eine Leichtigkeit, eine komplette Liste alle dieser Unternehmen online zu stellen. Selbst der Herr an der Telefonauskunft ist mit der Frage erst mal überfordert, wo ich denn so eine Liste bekommen könnte. Eine Weile später bekomme ich sie von ihm per E-Mail. Die Übersetzung „viel“ bedeutet nur 19 Verkehrsverbände. Und Karlsruhe ist die größte Stadt darunter.

Da die BahnCard 100 aber eine City-Option umfasst (siehe wieter unten), bleibt für mich (und jeden anderen Stadtbewohner, dessen Stadt nicht in der Liste auftaucht) also die Frage offen: Darf ich in meiner Stadt mit dem ÖPNV fahren – und wenn ja wie genau. Alle Reaktionen per Twitter und meine Fragen am Bahnhof sagen klar: Jeder macht es. Ob es zulässig ist kann man so und so betrachten. Die Bahn und die Verkehrsverbünde liefern dazu zwei verschiedene Antworten:

Die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ in der Fassung vom 11.12.2011 sagen klar: „3.1.3 Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 7 – Citybahnhöfe – jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kindermitnahme,
Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.“ (Quelle, S. 32) Saut man sich Nummer 7 an, so sind dort für Stuttgart die Zonen 10 und 20 gelistet, eben wie bei dem Citytarif auch.

Hier steht also: Ich darf alle Citygebiete der Nahverkehrsverbünde befahren. Mit allen Verkehrsmitteln. Keine Einschränkungen. (Darüber hinaus sowieso die S-Bahn, weil die ja DB-Züge sind.) Das sieht auch der Münchner MVV so: „Ihre BahnCard100 mit City-Ticket ist eine Mobilitätskarte. Damit fahren Sie in allen beteiligten Städten in den definierten Geltungsbereichen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – und zwar so oft Sie wollen und nicht nur am Tag von An- und Abreise.“
(Quelle) Und auch der Bahnmitarbeiter am Schalter sagt zu mir sinngemäß, dass die BahnCard 100 wie eine Zeitkarte für die Zonen 10 und 20 in Stuttgart ist.

Bis hier ist meine Welt in Ordnung: Das was ich will – in Stuttgart die Zonen 10 und 20 befahren und damit eine Karte für alles zu haben was ich normal fahre – ist gegeben. (Ok, mal abgesehen von der oben genannten fehlenden öffentlichen Liste, was ich alles fahren darf und was nicht.) Es folgt der Auftritt der Webseite der Deutschen Bahn:

Dort heißt es: „Bei der Mobility BahnCard 100 ist das City-Ticket automatisch integriert. Dadurch sind Sie mobiler und sparen zudem den Kauf von weiteren Fahrkarten im City-Gebiet.“ (Quelle) Schaut man sich das City-Ticket genauer an, heißt es: „Mit City-Ticket können Sie als BahnCard-Inhaber in vielen Städten Deutschlands kostenlos per Bus, S-Bahn, Straßenbahn oder U-Bahn vom Zielbahnhof zu Ihrem Reiseziel im Stadtgebiet weiterfahren.“ (identische Quelle) Das bedeutet konkret: Ich darf die City-Optionen in den Städten nutzen. Aber nur dann, wenn ich auf dem Weg zum Zug oder vom Zug bin.

Also frage ich per Twitter bei @DB_Bahn nach und bekomme auch diese Antwort: „U-Bahnen, etc. gehören nicht zur Deutschen Bahn. Diese können Sie nutzen, wie es das City-Ticket erlaubt.“ (Quelle)

Auch VVS hier in Stuttgart scheint die BahnCard 100 als reines City-Ticket zu sehen: „City-Ticket mit der BahnCard 100 Die BahnCard 100 enthält die CityTicket-Funktion und gilt dadurch sowohl im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart in allen VVS-Verkehrsmitteln (Tarifzonen 10 und 20 …) als auch in Esslingen (…) und Ludwigsburg (..).“ (Quelle) Meine Anfrage am Bahnhof bei einem der VVS-Infoposten lautet sinngemäß, dass ich nur von und zum Zug fahren darf. Aber da das sowieso niemand prüfen könne, würde man die Fahrten mit der Bahncard 100 im City-Gebiet immer akzeptieren. (Was ich übrigens anders sehe, zum Beispiel wenn man innerhalb kurzer Zeit zwei mal beim gleichen Busfahrer einsteigt.)

Fazit: Ich kann laut beiden Varianten in Stuttgart in den Zonen 10 und 20 mit der Bahncard 100 fahren. Aber: Im ersten Fall ist das eine Leistung für die ich bezahlt habe und ich kann mit einem guten Gefühl fahren. Im zweiten Fall ist das keine bezahlte Leistung, ich fahre schwarz nur es wird akzeptiert. Kein gutes Gefühl – ganz im Gegenteil.

Was ich an der Stelle von der Bahn erwarte? Eine klare Liste, was ich wo fahren darf. Und zu welchen Konditionen. Beispielsweise sagte mir gestern noch jemand, dass in Berlin auch die U-Bahnen von der DB betrieben werden. Die dürfte ich also auch alle fahren unabhängig vom City-Bereich. Nur will ich ja nicht für jede Stadt, in die ich fahre, erst eine aufwendige Recherche durchführen müssen. Nicht für 4000 Euro.

Mal schauen, ob ich dazu eine offizielle Stellungnahme von der DB und dem VVS bekommen werde.

Danke an alle, die mir ihre Ansichten gestern per Twitter gesendet haben. Und an die liebe Mitarbeiterin der DB, die ich gestern Abend zufällig getroffen habe und die mir auch nach ausführlicher Diskussion keine eindeutige Antwort geben konnte…

26 Kommentare

  1. Oliver

    Hej Jan,

    sehr guter Artikel, gefällt mir! Es ist wirklich bedauerlich, dass die Bahn sich dazu bislang noch nie(!) geäußert hat. Ich habe dieses Spielchen auch einige Jahre betrieben und konnte am Ende feststellen, dass in 123 deutschen Städten die Fahrt mit der BC100 im Verkehrsverbund akzeptiert wird. Ob akzeptiert hier aber mehr als geduldet bedeutet, ist mir bis heute auch unklar geblieben.

    Bin daher sehr neugierig, ob Deine Anfrage konkrete Ergebnisse zu Tage fördert. Es gibt immerhin knapp 10.000 BC100 Kunden in Deutschland, die das auch interessieren dürfte!

  2. Danke für’s ausführliche bloggen. 🙂

    Sag bescheid, wenn du was genaueres erfährst. Könntest du mir die Liste mit den 19 Verkehrsverbünden mal weiterleiten?

    Ach und die U-Bahn Berlin wird von der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe AG) betrieben. Die gehört 100% dem Land Berlin.

    Wohingegen die S-Bahn Berlin von der „S-Bahn Berlin GmbH“ getrieben wird, welche zu DB Regio gehört, welche widerrum 100% der Deutschen Bahn AG gehört.

    Insofern halt ich die Info, die du da bekommen hast für falsch.

    lg Marco

  3. Hi Jan,

    meine Auffassung hatte ich ja gestern schon dargelegt, ohne die webseite der VVS nochmal anzuschauen. Mit Deinem Link:

    http://www.vvs.de/tickets/sondertickets/city-ticket/

    stellt sich das doch sogar noch deutlicher dar: Denn dort wird klar abgegrenzt zwischen den Berechtigungen ds Citytickets: Einmal mit den Bahncards 25 und 50 und mit gleich großer Überschrift für die Bahncard100.

    Bei BC25+50 wird eingeschränkt:

    „City-Ticket mit BahnCard 25 und BahnCard 50

    Das City-Ticket gilt am Zielort für eine Fahrt in Richtung des tatsächlichen Reiseziels. “

    Hingegen bei BC100:

    „City-Ticket mit der BahnCard 100

    Die BahnCard 100 enthält die CityTicket-Funktion und gilt dadurch sowohl im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart in allen VVS-Verkehrsmitteln (Tarifzonen 10 und 20 einschl. Fellbach und Korntal) als auch in Esslingen (Neckar) (gesamte Tarifzone 31) und Ludwigsburg (gesamte Tarifzone 34).“

    OHNE Einschränkung der An-/Abfahrt….

    Kann den Part der Diskussion also auch nicht weiter nachvollziehen.

    Wo Du aber natürlich recht hast, ist, dass es keine saubere Darstellung der DB auf der eigenen Webseite gibt – geordnet nach Städten/Verkehrsverbünden mit konkreten Ansagen…

  4. @Oliver: Zumindest hat sich @DB_Bahn bei mir gemeldet. Mal schauen, ob da was rauskommt.

    @mahrko: Ich habe die Bahn eben noch einmal explizit aufgefordert, die Liste selbst zu veröffentlichen. Schließlich will ich nicht verantworten, dass die Liste bei mir in einem Jahr jemand googelt und sie ist nicht mehr aktuell…

    @OliverG: Ein Wiki ist keine Lösung: 1. Wieso sollen User die so viel Geld berappen auch noch selbst erfassen und erkunden, was sie fahren dürfen. Das ist Aufgabe der DB das klar und unmissverständlich zu kommunizieren. 2. Ein Wiki ist dafür keine Quelle auf die sich mich verlassen werde, wenn es um die Frage geht ob ich Schwarz fahre oder nicht.

    @Hubert: Und warum erzählt mir dann der VVS-Mensch genau das Gegenteil? Man kann die Webseite so verstehen wie du das tust. Man kann es so verstehen wie ich das tue. Was wenn der Kontrolleur meine Meinung vertritt?

  5. Du legst damit die wichtigsten Probleme der Bahn an Deinem Beispiel dar: Fehlende Kundenverständlichkeit und fehlendes Verkaufsinteresse. Anstatt hier ganz klar und einfach dieses nicht gerade billige Produkt (für das Geld bekommst Du ja schon ein Leasingauto inkl. Versicherung und Tankkarte) anzubieten mit allen Inklusivleistungen und Ausschlüssen befindet man sich als geneigter Kunde in einem schwammigen Nirvana und wird im Zweifelsfall sein Geld anderweitig ausgeben. Das gleiche wiederfährt mir als Selten-Bahnreisenden jedes Mal, wenn ich doch mal die BAHN nutzen will oder muss. Ich stehe einem Tarifchaos gegenüber und oft gerate ich am Schalter an einen Mitarbeiter, der einen gut informierten Bahnreisenden als gegenüber voraussetzt. Von Zugverspätungen mit verpassten Anschlußzügen will ich jetzt mal gar nicht anfangen. Denn das hat oft technische Gründe. Dein Problem offenbart aber eine ganz einfache Vertriebs- und Marketinglücke, die einem solchen Unternehmen nicht passieren darf. Das ist eine Schande…

  6. Ich werf mal noch „kostenlose Kuriergepäckbeförderung“ in die Runde 🙂

    Dazu findet man auf den BAHN-Seiten noch weniger Infos, aber es war mal inklusive….

    „1 Stück Freigepäck pro Werktag (auch Sondergepäck) bis 30 kg zugelassen. Bestellung auch über bahn.bonus comfort-Servicetelefon möglich.“

    http://de.dbbahn.wikia.com/wiki/BahnCard_100

    p>Und frag auch gleich mal nach, was mit Fahrrädern ist.

  7. Kannst du die Liste publik machen, die du von der Bahn erhalten hast?

    Und bei der City-Option muss man auch schon aufpassen. Für Berlin umfaßt es keineswegs das ganze Stadtgebiet, sondern nur A zzgl. Rummelsburg und Lichtenberg. Wer beispielsweise in Spandau oder Wannsee aussteigt, ist nicht im City-Gebiet der Bahn.

  8. @René: Die Liste der City-Gebiete findest du hier. Was ich per E-Mail bekommen habe sind Verkehrsverbünde, die komplett dabei sind. Beispielsweise Cham im Bayrischen Wald. Das will ich aber nicht online stellen, damit jemand die Liste in ein paar Monaten findet und die dann nicht mehr aktuell ist…

  9. Ich habs es nur überflogen, Asche auf mein..etcpp. Allerdings: Für 4000€ / Jahr…nur 2. Klasse? Und dann noch irgendwas exkludiert!?!? (Sorry, das ist sicher Off-Topic…aber ich pack mir gerade echt an die Stirn) Dann noch die – für mich mindestens – fragwürdige Ökobilanz der Bahn…warum soll ich überhaupt noch IRGENDWO mit denen hinfahren,…? Für DEN Preis…wenn es mein Ford KA besser, schneller, bequemer und fast genau so „energieverschwenderisch“ auch kann? Wegen dem WLAN evtl..ja… 😉 (So! Weitermachen!;)

  10. c3p

    „wenn es mein Ford KA besser, schneller, _bequemer_ und fast genau so „energieverschwenderisch“ auch kann?“
    besser – was Geschwindigkeit und bis vor die Tür angeht: ja
    schneller – kann sein
    bequemer – sehr fragwürdig.
    Du musst selbst fahren und kannst nicht dösen, den Laptop nutzen, lesen oder ähnliches.
    Der Größte Vorteil der Bahn ist doch, das man nicht selbst fährt imo.

  11. Aus meiner Sicht ist selbst fahren zwar „schneller“ aber dennoch Zeitverschwendung. Denn man muss selbst fahren. Und auf vielen Streckenbin ich mit der Bahn auch von Haustür zu Haustür schneller. Gerade auf langen Strecken und/oder zu Hauptverkahrszeiten schlägt die Bahn auch in Geschwindigkeit das Auto.

  12. Dennis

    Also ich finde auf bahn.de ganz klar folgenden Satz:

    BahnCard 100-Inhaber können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in den City-Gebieten der einbezogenen Städte sowohl zum und vom Startbahnhof als auch vom und zum Zielbahnhof kostenlos nutzen

  13. Felix

    Ich hab da noch folgende Seite:

    https://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/verbuende.shtml

    Da gibts ne kleine Uebersicht. Aber viel wichtiger folgendes PDF:

    http://www.tbne.de/fileadmin/PDF_tbne/tarifbedingungen/Angebotsschl%C3%BCssel_01.pdf

    Hilft zwar auch nicht wirklich weiter, welche Zuege man nun genau benutzen darf, aber schon mal ein guter Anhaltspunkt.

    Ansonsten bin ich da voll deiner Meinung: Die Bahn muss eine Liste liefern! Und zwar VIEL genauer als jetzt.

  14. 229839

    Das die Bahn so teuer geworden ist liegt auch daran weil die Züge teuerer geworden sind im Vergleich zu früher. Doch für 4000 Euro im Jahr nur das kleine Deutschland befahren ist Wucher! Zu dem Preis müsste mindenstens das ganze Europa mit dabei sein. plus Russland. 1000 Euro wären angemessen für Deutschland…. aber das geht nicht weil die Hardware teurer geworden ist….

  15. Na dann vergleiche das mal mit einem Auto: Wie viel bezahlst du für Steuer und Versicherung? Und wie viel erst für das Benzin danach? Ganz zu schweigen von TÜV und den Reperaturkosten… Da kommst du auch ganz schnell in die Region – und hast noch lange keine Flatrate für ganz Deutschland…

  16. jke

    Von mir auch ein +1 für den ausführlichen Beitrag mit GENAU der Fragestellung, die ich mir auch gestellt hatte. Jetzt, Ende September 2012, hat sich da leider noch nichts verändert.

    Was ich mir noch wünschen würde: eine BC100, die man nicht ein ganzes Jahr lang abnehmen muss, sondern nur monatsweise oder maximal vierteljährlich.

  17. @jke: Und das obwohl ich damals ja Bahn und VVS informiert hatte… 🙁

  18. Mick

    Ich habe mich auch mal mit dem Thema beschäftigt (Vor meinem Umzug, als sich die Bahncard 100 noch evtl. gelohnt hätte) und habe wegen der sehr difusen Regelungen dann doch Abstand vom Kauf genommen. Leider, denn es wäre eine echte und preisgünstige Alternative zum Auto gewesen.

    Da der Beitrag ja nun ein halbes Jahr alt ist: Gibt es denn mittlerweile eine Stellungnahme der Bahn?

  19. Mick: Nein, eine Klärung konnte ich leider nie herbeiführen.

  20. Rüdiger

    Vielleicht noch eine Ergänzung: Man muss doch unterscheiden zwischen einem City-Ticket auf einer Fahrkarte (z. B. von Hamburg City bis München City; hier ist die Fahrt zum Bahnhof in Hamburg und vom Bahnhof in München) enthalten, und nur diese Fahrten. Das betrifft Fernverkehrsfahrkarten, die mit BahnCard 25 und 50 gebucht werden. Hier geht es jedoch um die Bahncard 100. Diese hat eigene Tarifbestimmungen, die auch im Ausgangsblog korrekt zitiert werden, nämlich dass die BC 100 in der jeweiligen Stadt für alle Verkehrsmittel gelten. Vielleicht sollte man einfach sich das so merken, BC 25 und 50 City-Ticket und BC 100 City Ticket sind was anderes. Ersteres nur zum und vom Bahnhof, letzteres allumfassend.

  21. Björn

    In den aktuellen Bahncard Bedingungen findet sich die glasklare Aussage, dass die Benutzung als grundsätzlich und nicht nur bei An-/Abfahrt gilt: „3.1.3 Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 7 – Citybahnhöfe – jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. (…)“ (http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_123355_befoerderungsbedingungen_03_09.pdf).
    Alle anderen Aussagen sind daher unrelevant, da man sich bei Problemen immer auf die AGBs der Bahn beziehen kann.

  22. @Björn: Das ist sehr begrüßenswert, dass hier Klarheit geschaffen wurde. Danke für deine Ergänzung dazu!

  23. Mo

    Da hat sich was geändert:

    City-Ticket mit der BahnCard 100
    Die BahnCard 100 mit CityTicket-Funktion ist Ihre Mobilitätskarte. Damit fahren Sie in allen beteiligten Städten in den definierten Geltungsbereichen (für den VVS: in den Zonen 10 und 20 (Stuttgart), in der Zone 31 (Esslingen) und in der Zone 34 (Ludwigsburg)) mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln – und zwar so oft Sie wollen und nicht nur am Tag der An- und Abreise.
    Quelle

    Auch bei der Bahn wird unterschieden zwischen Bahncard 100 und den anderen. Weil so wieso niemand sagen kann wann man unterwegs ist zu einem Zug mit der Bahncard 100.

  24. Mo: Danke für den Hinweis, dass es beim VVS nun auch klar definiert ist.

  25. Andi

    Dass Karlsruhe in deiner Liste auftaucht, überrascht mich besonders, denn in den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des KVV steht folgendes drin (Seite 55), Punkt C 4.1.2:
    „Inhaber der BahnCard100 der Deutschen Bahn sind zur Nutzung
    folgender Verkehrsmittel im KVV berechtigt:

    • alle Bahnen im Netz des KVV,
    • innerhalb der Tarifwabe 100 (Karlsruhe) alle Busse und Bahnen,
    • innerhalb der Tarifwabe 480 (Baden-Baden) alle Busse und Bahnen.“

    Das beantwortet doch die Frage, ob man mit der Bahncard 100 dort fahren darf. Die Antwort ist „ja“ und zwar nicht nur als Zubringerfahrt zu einer Fernreise.

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