Es gibt (mal wieder ein Urteil) zur Forenhaftung. Dieses Mal einigten sich die Richter auf „wir haften nicht“. Konkret ging es um einen beleidigenden Kommentar bei meinprof.de. Dieser wurde zwar sofort nach Kenntnis gelöscht aber der beleidigte Professor wollte zudem eine Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung erstreiten. In zweiter Instanz urteile das Landgericht Berlin, dass „eine pauschale Unterlassungserklärung […] nicht eingesetzt werden [könne], um vorab kritische Kommentare zu verhindern.“ Und weiter: „Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden.“ (Zitate aus dem Blog von meinprof.de).